Datenschutzerklärung

Wir freuen uns über Ihren Besuch auf unserer Webseite sowie über Ihr Interesse an unserem Unternehmen und an unseren Produkten. Wir nehmen den Schutz Ihrer Daten ernst und möchten, dass Sie sich beim Besuch unserer Webseite wohl fühlen. Ihre Privatsphäre im Rahmen der Verarbeitung personenbezogener Daten ist für uns ein wichtiges Anliegen, das wir bei unseren Geschäftsprozessen berücksichtigen. Wir verarbeiten personenbezogene Daten, gemäß den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen in der Bundesrepublik Deutschland. Unsere Webseite kann Links zu Webseiten anderer Anbieter enthalten, auf die sich diese Datenschutzerklärung nicht erstreckt. 
Unverändert: Verantwortliche Stelle für die Datenverarbeitung 
Unverändert: Bei Fragen zur Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten, bei Auskünften, Berichtigung, Sperrung, Einschränkung oder Löschung von Daten sowie Widerruf erteilter Ein­willigungen wenden Sie sich bitte an die für Ihre personenbezogenen Daten verantwortliche Stelle: 
Unverändert: Verantwortliche Stelle: Metallbau Nieren GmbH 
Unverändert: Rheinstraße 5 
Unverändert: 41836 Hückelhoven 
Unverändert: Tel: (+49) 24 33/44 30 13 
Unverändert: Fax: (+49) 24 33/44 30 14 
Unverändert: E-mail: info@metallbau-nieren.de 
Unverändert: Erhebung personenbezogener Daten 
Unverändert: Sie können unsere Webseite grundsätzlich anonym besuchen, d.h. ohne uns mitzuteilen, wer Sie sind. Die Bereitstellung Ihrer personenbezogenen Daten ist für Sie grundsätzlich nicht verpflichtend und weder gesetzlich noch vertraglich vorgeschrieben. 
Unverändert: Personenbezogene Daten werden dann erhoben, wenn Sie hierzu einwilligen oder uns diese von sich aus, z.B. im Rahmen einer Anfrage, zur Durchführung eines Vertrages bzw. einer Bestellung oder im Rahmen einer Bewerbung angeben. 
Unverändert: Die von Ihnen angegebenen personenbezogenen Daten werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und der Vertragsdurchführung mit Ihnen genutzt. 
Unverändert: Nach Erhebung, Speicherung und Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch unsere Mitarbeiter werden diese grundsätzlich von den Servern gelöscht, sofern sie für die ursprünglichen Zwecke nicht mehr erforderlich sind. Personenbezogene Daten, die gesetzlichen Aufbewahrungs­fristen unterworfen sind, sind hiervon ausgeschlossen. 
Unverändert: Ihre personenbezogenen Daten werden ausschließlich auf unseren Servern innerhalb der Bundesrepublik Deutschland gespeichert. 
Unverändert: <strong>Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten</strong> 
Unverändert: Sofern eine Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten stattfindet, dann erfolgt dies auf der Grundlage der Datenschutzgrundverordnung der Europäischen Union (nachfolgend bezeichnet als „DS-GVO“). 
Unverändert: Soweit wir für Verarbeitungsvorgänge personenbezogener Daten Ihre Einwilligung einholen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. a) DS-GVO als Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten. 
Unverändert: Bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten, die zur Erfüllung eines Vertrages, dessen Vertragspartei Sie sind, erforderlich ist, dient Art. 6 Abs. 1 lit. b) DS-GVO als Rechtsgrundlage. Dies gilt auch für Verarbeitungsvorgänge, die zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich sind. 
Unverändert: Soweit eine Verarbeitung personenbezogener Daten zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist, der unser Unternehmen unterliegt, dient Art. 6 Abs. 1 lit. c) DS-GVO als Rechtsgrundlage. 
Unverändert: Ist die Verarbeitung zur Wahrung eines berechtigten Interesses unseres Unternehmens oder eines Dritten erforderlich und überwiegen Ihre Interessen, Grundrechte und Grundfreiheiten das erstgenannte Interesse nicht, so dient Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO als Rechtsgrundlage für die Verarbeitung. 
Unverändert: Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten 
Unverändert: Eine Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten zu Werbezwecken außerhalb der Metallbau Nieren GmbH erfolgt nicht. 
Unverändert: Ihre personenbezogenen Daten werden zur Durchführung unserer Dienstleistungen an folgende Unternehmen weitergeleitet: 
Unverändert: An Unternehmen, die daran beteiligt sind, dass Ihre Bestellungen durchgeführt werden können, wie Zahlungsdienstleister. 
Unverändert: Übermittlungen personenbezogener Daten an staatliche Einrichtungen und Behörden erfolgen nur im Rahmen zwingender nationaler Rechtsvorschriften. 
Unverändert: Unsere Mitarbeiter sind von uns zur Vertraulichkeit verpflichtet. 
Unverändert:  
Unverändert: Recht auf Auskunft 
Unverändert: Auf Anforderung teilen wir Ihnen möglichst umgehend schriftlich und entsprechend des geltenden Rechts mit, ob und welche personenbezogenen Daten über Sie bei uns gespeichert sind. Sollten trotz unserer Bemühungen um Datenrichtigkeit und Aktualität falsche Informationen gespeichert sein, werden wir diese auf Ihre Aufforderung hin berichtigen. 
Unverändert: Wenn Sie Fragen hinsichtlich der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten haben, können Sie sich an die verantwortliche Stelle (vgl. oben) wenden, das auch im Falle von Auskunftsersuchen, An­regungen oder Beschwerden zur Verfügung steht. 
Unverändert:  
Unverändert:  
Unverändert: Recht auf Erhalt 
Unverändert: Sie haben das Recht, von der verantwortlichen Stelle eine kostenlose Kopie aller verarbeiteten Daten zu verlangen. Für weitere Kopien kann eine angemessene Gebühr berechnet werden. Das Recht auf Erhalt einer Kopie darf die Freiheiten anderer Personen nicht beeinträchtigen. Dem Recht auf Erhalt einer Kopie können Geschäftsgeheimnisse und Immaterialgüterrechte Dritter entgegenstehen. 
Unverändert: Recht auf Widerruf, Berichtigung und Löschung 
Unverändert: Sie haben das Recht, Ihre Einwilligung in die Nutzung, Verarbeitung und Weitergabe Ihrer personen­bezogenen Daten jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen bzw. die Berichtigung falscher personenbezogener Daten oder die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Ihre Anfrage richten Sie bitte an die ver­antwortliche Stelle (vgl. oben). 
Unverändert: Recht auf Einschränkung der Verarbeitung 
Unverändert: Sofern die Voraussetzungen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen erfüllt sind, haben Sie das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen. Ihre Anfrage richten Sie bitte an die verantwortliche Stelle (vgl. oben). 
Unverändert: Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde 
Unverändert: Sie haben das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten gegen geltende gesetzliche Bestimmungen verstößt. 
Unverändert: Kontaktmöglichkeit 
Unverändert: Sie haben die Möglichkeit, mit uns per E-Mail, Telefon, Fax und auf dem Postweg in Verbindung zu treten. Die hierbei von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten werden zum Zwecke der Bearbeitung Ihrer Kontaktaufnahme gespeichert. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht. 
Unverändert:  
Unverändert: Sicherheit 
Unverändert: Wir setzen technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen ein, um Ihre durch uns ver­arbeiteten personenbezogenen Daten gegen Manipulationen, Verlust, Zerstörung und gegen den Zu­griff unberechtigter Personen zu schützen. Unsere Sicherheitsmaßnahmen werden entsprechend der technologischen Entwicklung fortlaufend verbessert.

Impresum

 

Anschrift

Metallbau Nieren GmbH
Rheinstrasse 5 – 41836 Hückelhoven
Tel.: 0 24 33 / 44 30 13 – Fax: 0 24 33 / 44 30 14
Mobil: 01 77 / 32 47 10 4
E-Mail: info@metallbau-nieren.de

Berufsbezeichnung

Schlossermeister

Geschäftsführer

Günter Nieren

Handelsregister

HRB 14378, Amtsgericht Mönchengladbach

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz

DE 276681602

Steuernummer

208/5713/1781

Realisierung des Internetauftritts

Rechtliche Informationen zu dieser Website

Urheberrecht
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Datenschutz
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AGB

AGB

1. Geltungsbereich

Für alle vom Auftragnehmer übernommenen Aufträge gelten vorrangig die nachstehenden Geschäftsbedingungen sowie ergänzend die Verdingungs-ordnung für Bauleistungen (VOB, Teil B, DIN 1961) in der bei Vertragsabschluss gültigen Fassung. Der Auftragnehmer übergibt dem Auftraggeber, soweit dieser nicht zu den baubewanderten Kreisen gehört, ein Exemplar der VOB, Teil B, und lässt sich den Empfang gesondert schriftlich bestätigen. Die Geschäftsbedingungen und die VOB, Teil B, haben Vorrang vor abweichenden Einkaufs- oder ähnlichen Bedingungen des Kunden. Bei laufenden Geschäftsbeziehungen bilden sie die Grundlage für alle weiteren Geschäfte.

2. Angebote und Angebotsunterlagen

2.1 Angebote des Auftragnehmers sind, soweit nichts anderes bestimmt ist, für die Dauer von 24 Werktagen ab Datum des Angebotes verbindlich.

2.2 Die zu dem Angebot gehörenden Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Die Änderungen sind unangemessen und vom Auftraggeber nicht mehr zu akzeptieren, sofern sie über das branchenübliche Maß hinausgehen. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behält sich der Verkäufer Eigentums- und Urheberrechte vor.

2.3 Alle Eigentums- und Urheberrechte an dem Angebot und sämtliche Unterlagen dürfen ohne Genehmigung des Anbieters weder weitergegeben, veröffentlicht, vervielfältigt oder für einen anderen als den vereinbarten Zweck benutzt werden.

2.4 Behördliche und sonstige Genehmigungen sind vom Auftraggeber auf eigene Kosten zu beschaffen. Der Auftragnehmer hat hierzu notwendige Unterlagen dem Auftraggeber zur Verfügung zu stellen.

2.5 Sämtliche Nebenarbeiten (z. B. Maurer-, Stemm-, Verputz-, Zimmermanns-, Erd-, Elektro-, Malerarbeiten) sind im Angebot nicht enthalten, sofern sie nicht in Positionen gesondert mit Menge und Preis aufgeführt sind. Falls sie vom Auftragnehmer ausgeführt werden, sind sie gesondert zu vergüten.

3. Auftragserteilung

3.1 Aufträge, Vertragsänderungen, -ergänzungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Telefonische oder mündliche Auftragserteilungen sind nur mit einer schriftlichen Auftragsbestätigung wirksam.

3.2 Auskünfte, Angebote und Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Muster, Skizzen, Maße, Gewichtsangaben, etc. sind nur annähernd maßgebend, es sei denn, wir sichern sie schriftlich zu.

3.3 Zusagen unserer Mitarbeiter sind nur mit unserer schriftlichen Bestätigung gültig.

4. Preise

4.1 Alle unsere Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der gesetzlich festgelegten Mehrwertsteuer, die gesondert auszuweisen ist.

4.2 Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei Dauerschuldverhältnissen sowie bei Vereinbarungen, die Liefer- oder Leistungsfristen von mehr als 4 Monaten nach Vertragsabschluss enthalten, Verhandlungen über eine Preisanpassung zu verlangen, wenn nachstehende Positionen eine Erhöhung erfahren: Preise für das insgesamt benötigte Material ab Vertragsabschluss oder Lohn- und Lohnnebenkosten durch gesetzliche oder tarifliche Veränderungen oder die Mehrwertsteuer.

4.3 Für nachträglich verlangte Über-, Nacht-, Sonn- und Feiertagsstunden sowie für den Auftragnehmer unvorhergesehene Arbeiten unter erschwerten Bedingungen werden tarifliche Zuschläge und Zulagen berechnet.

5. Zahlungen

5.1 Für alle Zahlungen gilt § 16 VOB, Teil B.

5.2 Die Rechnungsbeträge sind grundsätzlich sofort zahlbar. Wenn nicht anders vereinbart, gewähren wir bei Zahlungen innerhalb von 8 Tagen 2 % Skonto bzw. lt. Angebot/Rechnung.

5.3 Maßgeblich für die Einhaltung der Zahlungsfrist ist der Zeitpunkt des Zahlungseingangs in bar oder Überweisung auf eines unserer Konten.

5.4 Wir behalten uns das Recht der Rechnungsabtretung an ein Inkassounternehmen vor.

5.5 Wechsel werden nicht angenommen.

5.6 Wir sind berechtigt, Abschlagszahlungen nach Teilabnahme/Teillieferung zu verlangen. Das gilt auch für angefertigte und bereitgestellte Bauteile sowie die gelieferten Gewerke auf der Baustelle. Abschlagszahlungen sind ebenfalls innerhalb 8 Tagen nach Zugang der Abschlagsrechnung zu leisten. Danach sind wir berechtigt, die Arbeiten einzustellen bis die geforderten Zahlungen geleistet sind und ggf. Schadensersatzansprüche zu stellen.

6. Lieferung und Montage

6.1 Sind Ausführungsfristen nicht vereinbart, so ist mit den Arbeiten unverzüglich nach Auftragsbestätigung, spätestens jedoch 12 Werktage nach Aufforderung durch den Auftraggeber zu beginnen, sofern der Auftraggeber die nach Pos. 2 erforderlichen Unterlagen beigebracht hat, ein ungehinderter Montagebeginn an der Baustelle gewährleistet und eine evtl. vereinbarte Anzahlung beim Auftragnehmer eingegangen ist.

6.2 Verzögern sich Aufnahme, Fortführung oder Abschluss der Arbeiten aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat und schafft er nicht unverzüglich Abhilfe auf Verlagen des Auftragsnehmers, so kann dieser bei Aufrechterhaltung des Vertrages Schadenersatz gemäß § 6 Nr. 6 VOB, Teil B, verlangen oder dem Auftraggeber eine angemessene Frist zur Vertragserfüllung setzen und erklären, dass er den Vertrag nach fruchtlosem Ablauf der Frist kündigen werde. Für den Fall der Kündigung steht dem Auftragnehmer neben seinem bis dahin entstandenen Werklohn ein Anspruch auf Ersatz der Mehraufwendungen zu, die er z. B. (neu) für das erfolglose Angebot sowie für die Aufbewahrung und Erhaltung des geschuldeten Gegenstandes machen musste.

6.3 Soweit es infolge höherer Gewalt oder schlechter Witterung (Regen, Kälte, Schnee, etc.) zu Verzögerungen kommt, ist ein Schadensersatzanspruch des Auftraggebers ausgeschlossen.

7. Abnahme und Gefahrübergang

Mit der Abnahme geht die Gefahr auf den Auftraggeber über. Gerät der Auftraggeber mit der Abnahme in Verzug, so geht die Gefahr im Verzugszeitpunkt auf ihn über. Das gleiche gilt, wenn die Montage aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, unterbrochen wird, und wenn der Auftragnehmer die bis dahin erbrachten Leistungen einvernehmlich in die Obhut des Auftraggebers übergeben hat. Das Objekt ist nach Fertigstellung der Leistungen abzunehmen. Dies gilt auch für in sich abgeschlossene Teilleistungen. Im Übrigen gelten die §§ 7 und 12 VOB, Teil B.

8. Mängelansprüche

8.1 Offensichtliche Mängel sind spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung durch schriftliche Anzeige zu rügen. Durch nicht rechtzeitig erfolgte Mängelanzeige geht jeglicher Gewährleistungsanspruch verloren.

8.2 Gewährleistungsansprüche hinsichtlich offensichtlicher Mängel, sofern solche gem. Absatz 1 bestehen, verjähren in sechs Monaten, bei Bauwerken nach einem Jahr.

8.3 Aufrechnung mit anderen als unbestritten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen ist ohne vorherige gegenseitige Vereinbarung nicht statthaft.

8.4 Unwesentliche, zumutbare Abweichungen in den Abmessungen und Ausführungen, insbesondere bei Nachbestellungen, berechtigen nicht zu Beanstandungen, es sei denn, dass die Einhaltung von Maßen und Farbtönen ausdrücklich vereinbart worden ist. Technische Verbesserungen sowie notwendige technische Änderungen gelten ebenfalls als vertragsgemäß soweit sie zumutbar sind und keine Wertverschlechterung darstellen.

8.5 Bei Anfall von Schneid-, Schweiß-, Auftau- und/oder Lötarbeiten hat der Auftragnehmer den Auftraggeber auf die damit verbundenen Gefahren hinzuweisen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer auf etwaige Gefahren (z. B. Feuergefährlichkeit in Räumen oder von Materialien) aufmerksam zu machen und alle Sicherheitsmaßnahmen (z. B. Stellung von Brandwachen, Feuerlöschmaterial, usw.) zu treffen.

8.6 Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluß und aus unerlaubter Handlung, die nicht gleichzeitig auf der Verletzung einer vertraglichen Hauptleistungspflicht durch den Unternehmer beruhen, sind sowohl gegen den Unternehmer als auch gegen dessen Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Fehlen der vertraglich vorausgesetzten Eignung, die den Besteller gegen das Risiko von Mangelfolgeschäden absichern sollen. Schadensersatzansprüche nach dem Gesetz über die Haftung für fehlerhafte Produkte bleiben ebenso unberührt wie eine Haftung für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.

9. Eigentumsvorbehalt

9.1 Gelieferte Gegenstände (Vorbehaltsgegenstände) bleiben bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Ansprüche Eigentum des Auftragnehmers.

9.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, Pfändungen der Vorbehaltsgegenstände dem Auftragnehmer unverzüglich schriftlich anzuzeigen und die Pfandgläubiger von dem Eigentumsvorbehalt zu unterrichten. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die ihm unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstände zu veräußern, zu verschenken, zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen.

9.3 Erfolgt die Lieferung für einen vom Auftraggeber unterhaltenen Geschäftsbetrieb, so dürfen die Gegenstände im Rahmen einer ordnungsgemäßen Geschäftsführung weiter veräußert werden. In diesem Fall werden die Forderungen des Auftraggebers gegen den Abnehmer aus der Veräußerung bereits jetzt an den Auftragnehmer abgetreten. Bei Weiterveräußerung der Gegenstände auf Kredit hat sich der Auftraggeber gegenüber seinem Abnehmer das Eigentum vorzubehalten. Die Rechte und Ansprüche aus diesem Eigentumsvorbehalt gegenüber seinem Abnehmer tritt der Auftraggeber hiermit an den Auftragnehmer ab.

9.4 Werden die Vorbehaltsgegenstände vom Auftraggeber bzw. im Auftrag des Auftraggebers als wesentliche Bestandteile in das Grundstück eines Dritten eingebaut, so tritt der Auftraggeber schon jetzt gegen den Dritten oder den, den es angeht, etwa entstehende Forderungen auf Vergütung mit allen Nebenrechten, einschließlich der Einräumung einer Sicherheitshypothek, an den Auftragnehmer ab.

9.5 Werden Vorbehaltsgegenstände als wesentliche Bestandteile in das Grundstück des Auftraggebers eingebaut, so tritt der Auftraggeber schon jetzt die aus einer Veräußerung des Grundstücks oder von Grundstücksrechten entstehenden Forderungen mit allen Nebenrechten an den Auftragnehmer ab. Übersteigt der Wert für den Auftragnehmer bestehenden Sicherheiten seine Forderungen nicht nur vorübergehend um insgesamt mehr als 10 %, so ist der Auftragnehmer auf Verlangen des Auftraggebers zur entsprechenden Freigabe von Sicherheiten nach seiner Wahl verpflichtet.

9.6 Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Verkäufer zur Rücknahme der gelieferten Gegenstände nach Mahnung und Rücktrittserklärung berechtigt und der Besteller zur Herausgabe verpflichtet. Hat der Auftraggeber den Vertrag erfüllt, so hat der Auftragnehmer die Gegenstände zurück zu geben.

10. Gerichtsstand

Sind beide Vertragsparteien Unternehmer, so ist ausschließlicher Gerichtsstand der Geschäftssitz des Auftragnehmers. Gerichtsstand ist Mönchengladbach.

11. Rechtsgültigkeit

Sind einzelne der vorgenannten Vertragsbestimmungen ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.

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